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Start-ups

Die rechtliche Beratung von Start-ups

In Deutschland werden jährlich rund 300.000 Unternehmen gegründet. Dabei handelt es sich keineswegs bei allen Neugründungen um Start-ups. Warum? Nur 15,9 Prozent der Gründer in Deutschland kommen mit einem Produkt bzw. einer Dienstleistung auf den Markt, die sich als Neuheit auf dem regionalen, deutschen oder weltweiten Markt bezeichnen lässt (Quelle: KfW Gründungsmonitor 2015). Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu Start-ups. Start-ups verfügen über modernste Technologie und  innovative Geschäftsmodelle. Dem Start-up Monitor 2015 lassen sich noch andere Merkmale entnehmen, die im Ergebnis dazu führen, dass Start-ups einen anderen Beratungsbedarf als herkömmlichen Neugründungen haben.

Wodurch sich Start-ups auszeichnen

Start-ups zeichnen sich durch ein starkes Wachstum hinsichtlich Umsatz und Mitarbeitern aus. Auch in Bezug auf die Finanzierungsformen unterscheiden sich Start-ups von klassischen Neugründungen. Nach einer aktuellen Untersuchung finanzieren sich 20 % der Start-ups über Venture Capital (Quelle: DSM 2015). Bei klassischen Neugründungen ist der Anteil dagegen mit 5,6 % wesentlich geringer. Start-ups sind darüber hinaus in anderen Branchen tätig als herkömmliche Neugründungen. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Bereich Software as a Service zu (15,3 %), gefolgt von den Geschäftsfeldern E­-Commerce (10,1 %) und IT/Softwareentwicklung (8,6 %). Einen besonderen Aufschwung erleben derzeit Finanz-Start-ups, sogenannte Fintechs. Nach einer Untersuchung von Barkow Consulting steckten Investoren im Jahr 2015 rund 300 Millionen Euro in deutsche Fintechs, und zwar vor allem in den Bereichen Zahlungsverkehr und Crowdinvesting. Der Sektor der Fintechs verzeichnet damit einen Anstieg der Investitionen von 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In geografischer Hinsicht haben sich in Deutschland mittlerweile fünf Schwerpunktregionen für Start-ups entwickelt. Die meisten Start-ups sind in Berlin ansässig. Daneben haben sich als bevorzugte Standorte Hamburg, München und die Metropolregionen Rhein-Ruhr und Stuttgart etabliert.

Die Wahl der richtigen Rechtsform

In rechtlicher Hinsicht haben Start-ups einen anderen Beratungsbedarf als herkömmliche Unternehmen. Schon die Wahl der “richtigen” Rechtsform ist eine wichtige Weichenstellung. Viele Start-ups starten erfahrungsgemäß (ungewollt) mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), also mit einer Personengesellschaft. Hieraus folgt die persönliche Haftung aller Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GbR. Spätestens wenn das Start-up sich für eine Frühphasenfinanzierung entscheidet, erweist sich diese Haftungsproblematik als ein Hindernis für die Beteiligung eines Investors oder Venture Capital-Gebers. Denn diese wollen keinesfalls persönlich in die Haftung genommen werden. Eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) erweist sich daher zumeist als bessere Alternative. Hierauf können dann im Rahmen des Finanzierungskonzepts entsprechende Beteiligungsverträge mit Investoren bzw. Venture Capital-Gebern zugeschnitten werden.

Markenschutz und Urheberrechte

Auch im Bereich des Marken- und Urheberrechts verbergen sich für die Gründer von Start-ups einige Fallstricke. Das “Kapital” von Start-ups sind deren Ideen und innovativen Technologien. Diese gilt es frühzeitig zu schützen; vor allem in den Bereichen Software as a Service und IT/Softwareentwicklung.

Start-ups und E-Commerce

Ein Start-up ohne eine innovative Website ist kaum denkbar. Häufig kommen dabei auch Online-Shops zum Einsatz. Die Gründer von Start-ups sollten sich daher frühzeitig mit den rechtlichen Aspekten des E-Commerce beschäftigen. In diesem Zusammenhang werden sich die Gründer um die Verwendung von rechtssicheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Impressum und den Schutz der Kundendaten kümmern müssen.

Wenn das Start-up wächst…

Spätestens, wenn sich das erhoffte Wachstum einstellt, und das Start-up Mitarbeiter einstellen möchte, benötigt das Start-up entsprechende Arbeitsverträge. Denn das wichtigste “Asset” eines Start-up sind seine kreativen und motivierten Mitarbeiter. Diese gilt es, durch gute Arbeitsverträge an das Start-up zu binden.

Haben Sie rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Start-up? Wir sind Ihnen gerne behilflich. Rufen Sie uns an!

 

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