Wir gestalten Ihre Verträge 

Vertragsrecht

Kein Geschäftsabschluss ohne Vertrag

Als Unternehmer haben Sie täglich mit Vertragsverhandlungen und Vertragsschlüssen zu tun. Dabei gilt zwar grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit. Die Vertragsparteien müssen jedoch bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von Allgemeine Geschäftsbedingungen. Vor allem im Geschäftsverkehr mit Endverbrauchern unterliegen AGB einer strengen rechtlichen Kontrolle; auch und vor allem im Online-Handel. Bei einem Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben, ist die betreffende Klausel im Zweifelsfall unwirksam. Aber auch im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmern darf es zu keiner unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners kommen. Andernfalls droht auch hier die Unwirksamkeit der betreffenden Klausel. Die Erstellung von AGB bedarf daher einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Unsere Kompetenz im Vertragsrecht

Wir prüfen und gestalten unter anderem Kaufverträge, Werkverträge und Darlehensverträge. Schwerpunktmäßig erstellen wir auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Wir beraten Sie in Vertragsverhandlungen und setzen Ihre Wünsche bei der Vertragsgestaltung effizient und rechtssicher um.

Bei Streitigkeiten mit Ihren Vertragspartnern setzen wir Ihre Rechte vor Gericht durch, sichern Ihre Forderungen und wehren Gegenansprüche ab.

 

Wir beraten Sie auch in folgenden Rechtsgebieten