Wir sorgen dafür, dass Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können
Handelsrecht

Wenn Kaufleute Geschäfte machen

Das Handelsrecht umfasst das Recht der Kaufleute und das Recht der Handelsgeschäfte. Das Handelsrecht basiert im Wesentlichen auf dem Handelsgesetzbuch. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches sollen einen reibungslosen Wirtschaftsverkehr unterstützen. Dabei geht es um die rasche Abwicklung von Handelsgeschäften, Rechtsklarheit und die Beachtung von kaufmännischen Gebräuchen und Gepflogenheiten.

Unsere Kompetenz im Handelsrecht

Die Beratung in Fragen des Handelsrechts stellt einen Kernbereich unserer Tätigkeit dar. Wir beraten viele Handelsunternehmen beim Aufbau ihres (internationalen) Vertriebs. Dabei können wir auf langjährige Erfahrung im Bereich des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts zurückgreifen. Wir beraten zahlreiche Unternehmen, die ihre Waren auf dem niederländischen Markt absetzen bzw. Waren aus den Niederlanden beziehen. In diesem Zusammenhang gehört der Umgang mit dem UN-Kaufrecht und den Incoterms der Internationalen Handelskammer zu unserem täglichen Geschäft.

Wir gestalten für unsere Mandanten unter anderem

  • Handelsvertreterverträge
  • Vertragshändlerverträge
  • Speditionsverträge

Wir vertreten Sie in außergerichtlichen Streitigkeiten und setzen Ihre Ansprüche erforderlichenfalls auch vor Gerichten und Schiedsgerichten durch.

 

Wir beraten Sie auch in folgenden Rechtsgebieten

Kontakt

Andreas Lutze

Telefon: +49 (0) 2821 - 71 30 79-0
E-Mail: info@lutze-law.de
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