Wir denken in Strukturen |
Das Gesellschaftsrecht umfasst alle Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen des Privatrechts. Gegenstand des Gesellschaftsrechts sind somit unter anderem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Die Rechtsform eines Unternehmens ist maßgeblich für dessen Struktur. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Die Beratung in allen Fragen des Gesellschaftsrechts gehört zu den Tätigkeitsschwerpunkten unserer Kanzlei. Wir beraten Sie unter anderem in den folgenden Bereichen: