Wir denken in Strukturen

Gesellschaftsrecht

Der Erfolg eines Unternehmens setzt optimale rechtliche Strukturen voraus

Das Gesellschaftsrecht umfasst alle Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen des Privatrechts. Gegenstand des Gesellschaftsrechts sind somit unter anderem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Die Rechtsform eines Unternehmens ist maßgeblich für dessen Struktur. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens.

 

Unsere Kompetenz im Gesellschaftsrecht

Die Beratung in allen Fragen des Gesellschaftsrechts gehört zu den Tätigkeitsschwerpunkten unserer Kanzlei. Wir beraten Sie unter anderem in den folgenden Bereichen:

  • Unternehmensgründungen
  • Start-up Beratung
  • Unternehmensnachfolge
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Sitzverlegungen
  • Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern
  • Erstellung von Geschäftsführeranstellungsverträgen
  • Haftung von Vorständen und Geschäftsführern
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Liquidationen von Gesellschaften

 

Wir beraten Sie auch in folgenden Rechtsgebieten