Geschäfte machen in den Niederlanden 
Geschäfte machen in den Niederlanden

Die Niederlande – ein attraktiver Absatzmarkt vor der Haustür

Die Niederlande liegen „vor der Haustür“ und stellen für deutsche Unternehmen einen attraktiven Absatzmarkt dar. Im Jahr 2015 wurden  Waren im Wert von 167,1 Milliarden Euro zwischen Deutschland und den Niederlanden gehandelt (Quelle: Statistisches Bundesamt, Destatis). Die Niederlande sind – nach Frankreich – der wichtigste deutsche Absatzmarkt in Europa. Hauptexportgüter sind Chemie- und Pharmaprodukte, Maschinen und Futtermittel.

Auch bei den deutschen Einfuhren aus dem Ausland belegten die Niederlande einen Spitzenplatz. Im Jahr 2015 importierte Deutschland Waren im Wert von rund 87,9 Mrd. Euro aus den Niederlanden, die damit zu den wichtigsten Handelspartnern Deutschlands gehören (Quelle: Statistisches Bundesamt, Destatis).

Das World Economic Forum platziert die Niederlande in der Rangliste der weltweit wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaften auf Platz 5. Die niederländische Regierung versucht diese Spitzenposition durch die Bildung von wirtschaftlichen Clustern auszubauen. Zu diesem Zweck wurden in den Niederlanden sogenannte „Topsektoren“ gebildet, die mit beindruckenden Zahlen aufwarten können.

Viele deutsche Unternehmen sehen hierin eine Chance und gründen ein niederländisches Tochterunternehmen. Fast 17 Prozent der ausländischen Unternehmen in den Niederlanden gehörten 2014 einer deutschen Muttergesellschaft an. Sie erwirtschafteten insgesamt rund 68 Milliarden Euro und sorgten für 130.000 Arbeitsplätze bei einer der 2070 deutschen Tochtergesellschaften in den Niederlanden. Dabei erzielten sie den größten Umsatz in den Bereichen Großhandel, Handel mit Industriemaschinen und Non-Food-Gütern, sowie in der Industrie (Quelle: CBS, StatLine).

Rechtliche Unterschiede

Bevor Sie Geschäfte in den Niederlanden machen, sollten Sie sich jedoch über das niederländische Rechtssystems informieren. Dabei gilt es, die feinen Unterschiede zum deutschen Recht zu beachten. So unterscheiden sich zum Beispiel die Sicherheiten nach niederländischem Recht wesentlich von deutschen Sicherheiten. Die in Deutschland übliche Sicherungsübereignung ist nach niederländischem Recht nicht zulässig. Ein anderes Beispiel: Im Bereich der Zwangsvollstreckung begünstigt das niederländische Recht – im Gegensatz zum deutschen Rechtssystem – den Gläubiger. So kann ein Gläubiger in den Niederlanden seine Forderungen häufig mittels des sogenannten conservatoire beslag (vorläufig) vollstrecken bzw. sicherstellen. Im Gegensatz zum – entfernt vergleichbaren – deutschen Arrest, findet der conservatoire beslag häufig Anwendung.

Kulturelle Unterschiede

Über die rechtlichen Fragen sollten keinesfalls die kulturellen Unterschiede beim Geschäftsabschluss in den Niederlanden vergessen werden. Niederländische Unternehmer zeichnen sich im Allgemeinen durch einen eher pragmatischen Ansatz aus. Dort wo deutsche Unternehmer einen sauber formulierten schriftlichen Vertrag erwarten, bevorzugen ihre niederländischen Partner mündliche Vereinbarungen. Die Vertragsverhandlungen werden gerne in informeller Atmosphäre geführt. Deutsche Förmlichkeiten, insbesondere hartnäckiges Siezen, können daher schnell auf Befremden stoßen. Noch stärker gilt dies bei der Anbahnung von Geschäften im Rahmen von zahlreichen Netzwerkveranstaltung. Hier gilt: Jeder spricht mit jedem; vor allem beim anschließenden borrel (“get-together”).

Haben Sie noch Fragen auf Ihrem Weg in die Niederlande? Rufen Sie uns an!

 

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