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Dienstag, 14. Juni 2016
Gute Produkte allein sind schon lange kein Garant mehr für den Erfolg eines Unternehmens. Bei Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen wird der Vertrieb immer wichtiger. Viele Unternehmen greifen dabei auf Handelsvertreter zurück. Die Zusammenarbeit mit einem Handelsvertreter wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf:
• Was ist unter einem Handelsvertreter zu verstehen?
• Welche Rechte und Pflichten haben die Parteien eines Handelsvertretervertrages?
• Welchen Provisionsanspruch hat der Handelsvertreter?
• Welche Rechtsfolgen hat die Beendigung eines Handelsvertretervertrages?
Diese und viele andere Fragen beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Andreas Lutze im Rahmen des Unternehmerfrühstücks „Rechte und Pflichten des Handelsvertreters“. Die Veranstaltung richtet sich gleichermaßen an Unternehmen wie Handelsvertreter.
Das Unternehmerfrühstück findet am Dienstag, den 14. Juni 2016 von 8.15 bis 10.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskanzlei Lutze an der Hoffmannallee 55 (Hoffmannkontor) in Kleve statt. Die Teilnahme ist kostenlos.
Interessenten können sich telefonisch unter 02821–713079-0 oder per E-Mail unter info@lutze-law.de anmelden.